Freizeitwohnen & Dauercamping im Salzkammergut
Wohnen da wo andere Urlaub machen - mitten im Almtal im Herzen Oberösterreichs
Kleingärten bieten Freizeit- und Erholungsfunktion
Kleingärten haben sich in der heutigen hektischen Zeit zur „Freizeit- und Erholungsfunktion“ gewandelt und an Bedeutung sehr gewonnen. In unserer Kleingarten-Anlage kann man sich vom hektischen Alltagsleben bestens erholen.
Kosten
Unsere Kleingarten-Anlage bietet einige freie Pachtparzellen:
- Jährliche Pachtkosten / m²: € 7,80
- Jährliche Betriebskosten (Müll, Schneeräumung, Beleuchtung): € 330,00
- Jährliche Tourismusabgabe: wird einmal jährlich von der Gemeinde Scharnstein eingehoben. Nähere Informationen bitte direkt bei der Gemeinde anfragen.
- Jährliche Kabel-TV Kosten: € 72,00
- Strom: 0,30 / kWh (lt. Zähler)
- Wasser lt. Tarifordnung der Gemeinde Scharnstein (lt. Zähler)
Gegen Entgelt möglich:
- Internet, Rasen mähen, Objektreinigung
Einmalige Aufschließungsgebühr für Wasser, Kanal, Kabel-TV und Straße: € 4600,00
Alle Grundstücke sind mit Wasser, Kanal, Kabel-TV und Strom aufgeschlossen und auf Grund Ihrer Flächenwidmung (Freizeitwohnen) ganzjährig benutzbar. Es dürfen Holzhäuser / Mobilheime errichtet werden und Wohnwagen, Wohnmobile mit Carport dauerhaft abgestellt werden.
Der Kleingarten kann mit dem darauf befindlichen Objekt etc. vererbt werden. Das Objekt kann der Eigentümer eines Zweitwohnsitzes wieder verkaufen. Bei Verkauf des Objektes wird mit dem neuen Eigentümer ein neuer Pachtvertrag erstellt.
Pachtgrund mit Baurecht
Bis zu 99 Jahre, gewidmet als Zweitwohnsitz oder touristische Nutzung.
Widmung Freizeit Wohnen
Es handelt sich dabei um Grundflächen (Pachtgründe) kleineren Ausmaßes von 181 m² bis 387 m² die für Zwecke der individuellen Erholung dienen. Die Grundstücke sind keine eigenen Grundstücke im Sinne des Grundbuchs- und Vermessungsrechtes.
Offene Bauweise
(regelt Verhältnis eines Gebäudes zu den seitlichen Grundstücksgrenzen)
In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem 3 m Grenzabstand errichtet.
Maß der baulichen Nutzung
Die bebaute Fläche pro Pachtgrundstück ist mit 35 m² bis 40 m² limitiert.
Wird kein Nebengebäude mit 5 m² errichtet können die 5 m² bei der bebauten Fläche angerechnet werden, wären dann 40 m²: Ein kleiner Haus-Anbau oder Carport Anbau mit 2,5 m² für Gartengeräte wäre dann noch möglich.
Die Gebäude können einen Dachausbau haben.
Nebengebäude und Carport werden nicht der bebauten Fläche angerechnet, wobei das Nebengebäude / Gartenhütte eine bebaute Fläche von 5 m² nicht überschreiten und Carports nur einen Abstellplatz überdecken dürfen.
Das Gebäude
Der Dachausbau kann ein Satteldach, Pultdach oder ein versetztes Pultdach sein
Traufen Höhe: 3 m
First Höhe: 6 m
Äußere Gestaltung von Bauten und Anlage
Modul Bau- oder Containerbauweise als Alternative zum Fest Bau ist möglich.
Die Vorteile sind variable Planung, schnelle Realisierung und mobiler Transport.
Dachfarbe: Mittelgrau bis Dunkelgrau und Dunkelrot
Fassade: Die Außenwände der Gartenhäuser können in Holzriegelbauweise mit horizontaler Sichtschallung oder in Holzblockbauweise ausgeführt werden.
Kamine-Nein
Schwedenöfen oder Ofen in dieser Richtung zum Beheizen der Räume sind wegen Funkenflug untersagt.
Heizung
Luftwärmepumpe, Elektroheizung, Außengastherme oder Solaranlage
Auf jedem Pachtgrundstück
An der Hausseite kann ein PKW Abstellplatz errichtet werden.
Die Abstellplätze und deren Zufahrt ist mit Schotter, Rasengittersteine usw. zu befestigen.
Eine Versiegelung der Parkfläche ist nicht gestattet.
Eine Überdachung durch ein Pergola ähnliches Carport ist nur dann gestattet, wenn das Carport an das Hauptgebäude direkt anschließt und die max. Traufhöhe 2,50 m über dem angrenzenden Gelände und eine Breite von 2,90 m nicht überschreitet.
Bestimmungen: Nebengebäude- Gartengerätehäuschen
Die seitlichen Grundgrenzen stehen innerhalb der Baufluchtlinie.
Bei Vorhandensein einer Parkplatzüberdachung ist das Nebengebäude in den Carport zu integrieren.
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern
Die Gestaltung sollte mit Standortgerechten heimischen Laubhölzern berücksichtigt werden.
Bestimmungen über Einfriedungen
Die Einfriedung der Pachtfläche kann mit einem leichten Maschengeflechtzaun oder Holzzaun mit einer max. Höhe von 1,2 m und mit begleitender Bepflanzung ausgeführt werden.
Fundamentierung ausschließlich mit Punktfundamenten.
Betonierte oder gemauerte Sockelzonen sind untersagt.
Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung
Die Wasserversorgung erfolgt über die gemeindeeigene Leitungsanlage.
Zur Abwasserbeseitigung besitzt jede Pachtfläche einen Anschluss an das örtliche Kanalnetz.
Verlauf der Anlagen der Energieversorgung
Die Energieversorgung erfolgt über das Kraftwerk der Schatzlmühle oder durch das öffentliche Stromnetz.
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